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Artikel 1

Begriffsbestimmungen

  • Abnehmer: die Vertragspartei, natürliche Person, die einen Vertrag mit der MYPUP B.V. schließt.

  • Absender: die Vertragspartei, das Unternehmen oder die natürliche Person, die bzw. das dem Abnehmer das Paket schickt.

  • Annahme- und Vertriebszentrum der MYPUP B.V.: Ort, an dem die MYPUP B.V. die Paketlogistik konzentriert hat. Dies kann durch MYPUP B.V. selbst geschehen oder durch eine zu diesem Zweck angestellte Drittpartei, die unter der Verantwortung und im Namen der MYPUP B.V. handelt.

  • Benutzerprofil: Übersicht mit den Basisdaten des Abnehmers, die der Abnehmer bei seiner Registrierung auf www.mypup.nl, www.mypup.co.uk bzw. www.mypup.de eingegeben hat und die nur der Abnehmer selbst einsehen bzw. ändern kann.

  • Einzigartiger Code: das Passwort in Form eines einzigartigen vierstelligen Zahlencodes, den der Abnehmer per App bzw. SMS-Nachricht bzw. E-Mail zum Öffnen des PUP-Paketfachs erhalten hat.

  • Ergänzende Dienstleistungen: Dienstleistungen, die abgenommen werden können, falls ein Paket die Höchstmaße bzw. das höchstzulässige Gewicht überschreitet.

  • Höhere Gewalt: eine Situation, in der die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise, eventuell vorübergehend, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflusses der Vertragsparteien liegen bzw. durch Umstände auf der Seite der MYPUP B.V., wie beispielsweise Streik, Personalprobleme, Beförderungsprobleme, Witterungsbedingungen einschließlich der Nichterfüllung durch Lieferanten, von denen MYPUP B.V. etwas bezieht.

  • MYPUP B.V.: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz laut Gesellschaftsvertrag in 1101 AG Amsterdam/Niederlande, Kuiperbergweg 32, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammern unter der Nummer 60240199. Die MY PUP B.V. ist ein Unternehmen, das die ein- und ausgehende Post bzw. die ein- und ausgehenden Pakete für den Abnehmer verarbeitet.

  • Pick-Up-Point (PUP): eine unbemannte gesicherte Paketfachwand im Büro des Abnehmers für das Versenden, Zurücksenden bzw. die Annahme von Paketen.

  • PUP-Paketfach: gesicherter Platz in der Paketfachwand am Pick-Up-Point, in den die Pakete (vorübergehend) gelegt werden bzw. gelegt werden können.

  • Verbotene Waren: Waren, (i) deren Beförderung aufgrund internationaler oder nationaler Gesetze oder Vorschriften (darunter auch Vorschriften internationaler Organisationen) verboten ist, (ii) für die die MYPUP B.V. nicht über die erforderliche Lizenz bzw. Autorisierung verfügt bzw. (iii) von denen als allgemein bekannt vorausgesetzt werden darf, dass sie gefährlich oder im Ursprungsland, Bestimmungsland bzw. jeglichem dritten Land, durch das die Ware befördert wird, illegal sind.

  • Vertragsparteien: einerseits die MYPUP B.V. und andererseits der Abnehmer.

Artikel 2. Allgemeines

2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die MYPUP B.V. mit dem Abnehmer schließt.

2.2 Die Anwendbarkeit etwaiger vom Abnehmer verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt.

2.3 Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn die Vertragsparteien dies vorher ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

2.4 Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder für unwirksam erklärt werden, dann finden die übrigen Bestimmungen weiterhin vollständig Anwendung und die nichtige(n) bzw. unwirksame(n) Bestimmung(en) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird/werden durch eine bzw. mehrere neue, rechtlich zulässige Bestimmung(en) ersetzt, wobei weitestgehend das Ziel und der Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung(en) berücksichtigt wird.

2.5 Unklarheiten über den Inhalt der Bedingungen oder Situationen, die nicht in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, sind im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.

2.6 Die MYPUP B.V. ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (einseitig) zu ändern oder zu ergänzen.

 

Artikel 3. Nuzung eines Pup

Paketannahme

3.1 Durch das Erstellen eines Benutzerprofils auf mypup.nl oder mypup.co.uk bzw. www.mypup.de autorisiert der Abnehmer die MYPUP B.V., die Pakete auf den Namen des Abnehmers, die an die Annahme- und Vertriebszentren versandt werden, anzunehmen und an den vom Abnehmer in seinem Benutzerprofil angegebenen PUP zu versenden.

  • Die Autorisierung zur Zustellung eines Pakets in den angegebenen PUP wird aktiviert, wenn das Paket im Vertriebszentrum der MYPUP B.V. zusammen mit einer Empfangsbescheinigung, die der Absender der MYPUP B.V. ausgestellt hat, angenommen wird.

  • Die Autorisierung für die Zustellung eines Pakets in den vom Abnehmer angegebenen PUP endet, wenn der Abnehmer seinen einzigartigen Code, den er per SMS-Nachricht bzw. E-Mail erhalten hat, eingegeben hat und die Tür des PUP-Paketfachs mithilfe der MYPUP-App oder anderweitig geöffnet hat.

Versenden/Zurücksenden von Paketen

3.2 Durch das Erstellen eines Benutzerprofils und das Eingeben einer Rücksendung oder Sendung auf mypup.nl oder mypup.co.uk bzw. www.mypup.de autorisiert der Abnehmer die MYPUP B.V., die Pakete, die der Abnehmer über den PUP versendet, abzuholen und über einen regulären, von der MYPUP B.V. ausgewählten Postbetreiber zu versenden.

  • Die Autorisierung für das Zurücksenden eines Pakets im angegebenen PUP wird aktiviert, wenn der Abnehmer den einzigartigen Code, den der Abnehmer per SMS-Nachricht bzw. E-Mail erhalten hat, eingibt, das zu versendende Paket in das reservierte PUP-Paketfach legt und die Tür des PUP-Paketfachs mithilfe der MYPUP-App oder anderweitig schließt.

  • Die Autorisierung für das Zurücksenden eines Pakets endet, wenn die MYPUP B.V. das Paket bei dem von der MYPUP B.V. ausgewählten Postbetreiber abgegeben hat.

  • Die der MYPUP B.V. ausgestellte Autorisierung bezieht sich nur auf das Abholen des Pakets aus dem betreffenden PUP und die Übergabe des Pakets an den von der MYPUP B.V. ausgewählten Postbetreiber. Nach der Übergabe des Pakets an den von der MYPUP B.V. ausgewählten Postbetreiber erlischt die Autorisierung automatisch und ebenfalls die dazugehörige Haftung der MYPUP B.V.

Von Paketen, die an eine Antwortnummer zurückgesendet werden, erhält die MYPUP B.V. keine Empfangs- oder Versandbescheinigung. Der Abnehmer erhält daher von solchen Rücksendungen auch keine Empfangs- oder Versandbescheinigung.

3.3 Im Falle einer Versendung oder Rücksendung muss der Abnehmer die angemeldete Rücksendung innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierung des PUP in das für den Abnehmer reservierte PUP-Paketfach legen. Nach Ablauf von 24 Stunden ist die Reservierung nicht mehr gültig und wenn der Abnehmer diese Dienstleistung der MYPUP B.V. doch noch in Anspruch nehmen möchte, muss er eine neue Rücksendung erstellen.

3.4 Der Abnehmer ist für die richtige Anlieferung der Pakete verantwortlich, die über den vom Abnehmer in seinem Benutzerprofil angegebenen PUP zurückgesandt oder versandt werden sollen. Unter richtiger Anlieferung der Pakete wird beispielsweise verstanden, dass die zurückzusendenden Pakete mit dem vom Absender beigefügten Rücksendelabel versehen sind oder dass der Abnehmer die richtigen Adressdaten auf dem zu versendenden Paket angegeben hat.

3.5 Die MYPUP B.V. wird die erhaltenen Pakete so schnell wie möglich nach dem Erhalt im Annahme‑ und Vertriebszentrum in dem vom Abnehmer angegebenen PUP bereitstellen. Dabei wird angestrebt, die Pakete, die die MYPUP B.V. vor 13:00 Uhr erhalten hat und die mit dem richtigen Namen und der richtigen Adressierung versehen sind, am selben Werktag in den PUP-Paketfächern abzuliefern. Falls die Lieferung innerhalb dieser Frist aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist, wird die MYPUP B.V. den Abnehmer in diesem Fall innerhalb eines (1) Werktags bzw. innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt schriftlich informieren.

3.6 Falls der Abnehmer mehrere Pakete an ein und demselben Tag über die MYPUP B.V. zum PUP verteilen lässt, wird die MYPUP B.V. versuchen, diese Pakete, sofern möglich, in einem einzigen PUP-Paketfach abzuliefern.

3.7 Der Abnehmer wird mittels einer E-Mail bzw. einer SMS-Nachricht informiert, wenn das abzuliefernde Paket im PUP-Paketfach liegt, und in dieser Nachricht wird auch der einzigartige Code mitgeteilt, mit dem das betreffende Paketfach geöffnet werden kann. Das PUP-Paketfach kann auch mithilfe einer Anwendung in der MYPUP-App geöffnet werden.

3.8 Der Abnehmer wird mittels einer E-Mail bzw. einer SMS-Nachricht informiert, wenn das Paket über den vom Abnehmer angegebenen PUP zurückgesandt werden kann. In dieser Nachricht wird dem Abnehmer auch der einzigartige Code mitgeteilt, mit dem das für die Rücksendung reservierte PUP-Paketfach geöffnet werden kann. Das PUP-Paketfach kann auch mithilfe einer Anwendung in der MYPUP-App geöffnet werden.

Abholung bzw. Nichtabholung von Paketen


3.9 Der Abnehmer muss das Paket innerhalb von 2 Werktagen (bzw. innerhalb von 48 Stunden) aus dem PUP-Paketfach abholen. Der Abnehmer wird täglich mittels einer E-Mail bzw. SMS-Nachricht bzw. über die App informiert, dass das Paket noch nicht aus dem PUP-Paketfach abgeholt wurde.

3.10 Die MYPUP B.V. hat das Recht, Pakete, die nicht fristgerecht innerhalb von 2 Werktagen (bzw. innerhalb von 48 Stunden) abgeholt wurden, aus dem betreffenden PUP-Paketfach zu entfernen und im Annahme‑ und Vertriebszentrum der MYPUP B.V. zu lagern. Der Abnehmer wird darüber per E-Mail informiert und ihm werden dabei folgende Möglichkeiten geboten:

  • Erneutes Bereitstellen des Pakets in dem vom Abnehmer in seinem Benutzerprofil angegebenen PUP zum geltenden Ablieferpreis für Pakete.

  • Abholen des Pakets im Annahme‑ und Vertriebszentrum der MYPUP B.V., wobei dem Abnehmer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.

  • Versand an die Privatadresse des Abnehmers zu einem Aufpreis auf die übliche Versandgebühr (abhängig von Ort und Gewicht), der zu Lasten des Abnehmers geht.

3.11 Falls eine Reaktion des Abnehmers auf die in Artikel 3.10 angebotenen Möglichkeiten ausbleibt, ist die MYPUP B.V. nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, nachdem das Paket im Annahme‑ und Vertriebszentrum der MYPUP B.V. gelagert wurde, berechtigt, das Paket an den Absender zurückzusenden. Die diesbezüglichen Kosten trägt der Abnehmer.

Ergänzende Dienstleistungen

Ist eine kostenlose Rücksendung (Freipostnummer/Rücksendeetikett) an den Webshop nach Ablauf der 14-Tage-Frist nicht möglich, ist MYPUP berechtigt, den Artikel für einen guten Zweck zu spenden.

3.12 Die MYPUP B.V. ist jederzeit berechtigt, Pakete abzulehnen, welche die Höchstmaße der Paketfächer ((L x B x H) 600 mm x 400 mm x 700 mm) überschreiten. Wenn die MYPUP B.V. ein Paket akzeptiert, das für die Paketfächer zu groß ist, werden folgende Liefer-Alternativen für Pakete angeboten, die nicht in das PUP-Paketfach passen, weil sie die Höchstmaße für Pakete überschreiten:

  • Wenn das Paket nicht in das PUP-Paketfach passt, sich aber einfach befördern lässt, wird eine andere Liefermöglichkeit vereinbart. Zu diesem Zweck wird per E-Mail oder telefonisch Kontakt zum Abnehmer aufgenommen.

  • Wenn das Paket zu groß bzw. zu schwer (über 23 Kilo) ist, wird der Abnehmer angerufen, um einen Termin zu vereinbaren, an dem er das Paket im Annahme‑ und Vertriebszentrum der MYPUP B.V. abholt.

  • Wenn sich herausstellt, dass ein Paket für die Paketfächer zu groß ist, dann ist die MYPUP B.V. berechtigt, das Paket zu öffnen und den Inhalt des Pakets in eine kleinere Verpackung umzupacken, wobei die Haftungsbestimmungen aus Artikel 6 gelten, mit Ausnahme von Briefpost.

  • Wenn der Name des Empfängers nicht deutlich auf der Verpackung des Pakets angegeben ist, ist die MYPUP B.V. berechtigt, das Paket zu öffnen, um anhand des Packzettels, der mit dem Paket geliefert wurde, den Namen des Empfängers zu ermitteln.

  • Der Abnehmer kann ausdrücklich schriftlich erklären, dass die MYPUP B.V. berechtigt ist, das Paket zu öffnen und den Inhalt des Pakets in eine kleinere Verpackung umzupacken, wobei die Haftungsbestimmungen aus Artikel 6 gelten.

  • Wenn keine dieser Möglichkeiten gewählt wird, dann wird die MYPUP B.V. das Paket nach Genehmigung des Abnehmers an eine vom Abnehmer näher anzugebende Adresse versenden. Die diesbezüglichen zusätzlichen Kosten trägt der Abnehmer.

  • Wenn der Abnehmer keine der obigen Möglichkeiten wählt, ist die MYPUP B.V. nach einer 14-tägigen Frist berechtigt, die Waren an den Absender zurückzusenden, wobei die Kosten auf Rechnung des Abnehmers gehen.

Ist eine kostenlose Rücksendung (Freipostnummer/Rücksendeetikett) an den Webshop nach Ablauf der 14-Tage-Frist nicht möglich, ist MYPUP berechtigt, den Artikel für einen guten Zweck zu spenden.

3.13 Es ist nicht möglich, der MYPUP B.V. Pakete zum Versenden bzw. Zurücksenden anzubieten, welche die Höchstmaße von (L x B x H) 600 mm x 400 mm x 700 mm überschreiten bzw. schwerer als 23 Kilo sind.

Missbrauch des PUP

3.14 Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, im PUP-Paketfach illegale, gefährliche bzw. verderbliche Waren zu haben, wobei die Mindesthaltbarkeit der Ware mindestens 14 Tage nach Erhalt durch die MYPUP B.V. betragen muss. Ferner ist es dem Abnehmer nicht gestattet, lebende Tiere oder Personen verbleiben zu lassen bzw. auf andere Weise den PUP derart zu nutzen, dass dadurch ein Risiko für die MYPUP B.V., den Benutzer selbst bzw. Dritte entstehen kann. Der Abnehmer haftet für alle Schäden bzw. Kosten, die infolge der im Obigen beschriebenen Situationen bzw. Umstände entstanden sind bzw. entstehen werden, und schützt die MYPUP B.V. ausdrücklich vor allen möglichen Schadenersatzansprüchen (siehe auch Art. 6.3 Buchstabe e dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3.15 Im Falle des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln oder anderen in den Niederlanden, einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich verbotenen Waren, wird die MYPUP B.V. aktiv die Justiz kontaktieren. Wenn aufgrund des Obigen verbotene Waren angetroffen werden oder ein Verdacht besteht, müssen diese Waren auf die erste schriftliche Aufforderung der MYPUP B.V. innerhalb von 24 Stunden beziehungsweise innerhalb einer näher von der MYPUP B.V. zu benennenden Frist entfernt werden. Außerdem wird unverzüglich Kontakt zu den zuständigen Behörden aufgenommen. Wenn das Entfernen fristgemäß innerhalb von 24 Stunden bzw. innerhalb der von der MYPUP B.V. angesetzten Frist unterbleibt, dann werden diese Waren den zuständigen Behörden übergeben beziehungsweise erfolgt die Rücksendung an den Absender. Der Abnehmer haftet für alle Schäden bzw. Kosten, die infolge der im Obigen beschriebenen Situationen bzw. Umstände entstanden sind oder entstehen werden, und schützt die MYPUP B.V. ausdrücklich vor allen möglichen Schadenersatzansprüchen (siehe auch Art. 6.3 Buchstabe e dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3.16 Ohne schriftliche Genehmigung der MYPUP B.V. ist es dem Abnehmer nicht gestattet, das PUP-Paketfach für einen anderen Zweck als den eines Umschlagplatzes zu benutzen. So ist beispielsweise das Verkaufen bzw. Erbringen von Dienstleistungen oder das Entfalten jeglicher anderer kaufmännischen Tätigkeit in den PUP-Paketfächern nicht zulässig.

3.17 Im Falle eines Missbrauchs, wie in den Artikeln 3.13 bis 3.16 beschrieben, wird das Unternehmen, in dem das PUP verwendet wird, von MYPUP B.V. informiert und das Konto kann gelöscht werden.


Artikel 4. Verpflichtungen der MyPup B.V.

4.1 Die MYPUP B.V. wird die Pakete des Abnehmers bzw. für den Abnehmer ab dem Zeitpunkt des Erhalts bis zur Zustellung bzw. zum Versand ans PUP-Paketfach, an die Adresse bzw. Rücksendeadresse oder Antwortnummer jederzeit mit äußerster Sorgfalt behandeln.

4.2 Die MYPUP B.V. wird die vom Abnehmer bzw. für den Abnehmer zur Beförderung erhaltenen Pakete in dem Zustand am Bestimmungsort abliefern, in dem sie sie erhalten hat.

4.3 Die MYPUP B.V. strebt an, die für den Abnehmer erhaltenen Pakete, welche die MYPUP B.V. vor 13:00 Uhr erhalten hat, am selben Werktag in dem vom Abnehmer angegebenen PUP abzuliefern.

4.4 Die MYPUP B.V. strebt an, die vom Abnehmer zum Versand oder zum Zurücksenden angebotenen Pakete innerhalb eines Werktags über einen regulären, von der MYPUP B.V. ausgewählten Postbetreiber abzuholen und zu versenden. Die MYPUP B.V. haftet nicht für Schaden infolge einer verzögerten Auslieferung von zum Versenden oder Zurücksenden bereitgestellten Paketen.

Gemäß den unter Punkt 4.4 genannten Bestimmungen gehören zu den von MYPUP B.V. ausgewählten Postunternehmen NICHT: Homerr, Mondial Relais, Budbee, Trunkers, Peddler.

Artikel 5. Verantwortlichkeiten des abnehmers

5.1 Der Abnehmer muss dafür sorgen, dass die Angaben im Benutzerprofil, das der Abnehmer auf www.mypup.nl, www.mypup.co.uk bzw. www.mypup.de erstellt, richtig und aktuell sind. Die MYPUP B.V. haftet nicht für Schäden, die infolge von vom Abnehmer angegebenen unvollständigen, mangelhaften oder falschen Angaben bzw. Adressangaben entstanden sind (siehe auch: Artikel 6.3 Buchstabe b dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

5.2 Wenn der Abnehmer dies wünscht, sorgt der Abnehmer selbst für eine angemessene Versicherung der Pakete bzw. des Inhalts der Pakete, die im PUP-Paketfach abgegeben werden.

 

Artikel 6. Haftung der MyPup B.V.

6.1 Im Falle von Beschädigung, Verlust oder Verzögerung der Lieferung von für den Abnehmer bestimmten Paketen haftet die MYPUP B.V. lediglich, wenn der dadurch entstandene Schaden nachweislich die Folge der Vorgehensweise der MYPUP B.V. ist. Dies könnte beispielsweise bei Betriebs- oder Verkehrsunfällen während des Ablieferprozesses oder bei Diebstahl der Fall sein. Wenn der Schaden nachweislich infolge der Vorgehensweise der MYPUP B.V. entstanden ist, wird die MYPUP B.V. den Abnehmer innerhalb eines Werktags nach der Feststellung dieses Tatbestands per E-Mail informieren.

6.2 Die MYPUP B.V. haftet nicht für das zurückzusendende Paket ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Pakets durch den Abnehmer im PUP-Paketfach bis zum letztendlichen Zurücksenden, es sei denn, der entstandene Schaden ist nachweislich die Folge der Vorgehensweise der MYPUP B.V. Hierunter fallen beispielsweise Betriebs- und Verkehrsunfälle während des Ablieferprozesses, Brand bzw. Diebstahl. Wenn der Schaden nachweislich infolge der Vorgehensweise der MYPUP B.V. entstanden ist, wird die MYPUP B.V. den Abnehmer innerhalb eines Werktags nach der Feststellung dieses Tatbestands per E-Mail informieren.

6.3 Die MYPUP B.V. haftet nicht für Schaden infolge folgender Umstände:

a. höhere Gewalt
b. der Kunde hat unvollständige, schlechte oder falsche Angaben bzw. Adressangaben gemacht
c. Verlust bzw. Diebstahl des einzigartigen Codes, der dem Kunden mitgeteilt wird
d. Fehlen oder mangelhafter Zustand der Verpackung des Pakets bzw. der Pakete, das bzw. der durch den Kunden bzw. den Absender verursacht wurde
e. Verlust von Paketen, die nicht von einem Mitarbeiter der MYPUP B.V. oder einem Mitarbeiter eines Vertragskurierdienstes der MYPUP B.V. unterschrieben wurden, mit deutlichem Abliefernachweis.
f. Missbrauch des PUP bzw. eines oder mehrerer PUP-Paketfächer gemäß der Definition in Artikel 3.14 bis 3.16
g. die natürliche Beschaffenheit der Waren, derzufolge sie gänzlichem oder teilweisem Verlust oder Beschädigung, insbesondere durch Entzündung, Explosion, Schmelzen, Bruch, Rost, Verderb, Austrocknen, Auslaufen, normale Qualitätseinbuße oder durch Ungeziefer oder Nagetiere ausgesetzt sind
h. Qualitätseinbuße des Inhalts der Pakete durch Hitze, Kälte, Temperaturunterschiede oder Luftfeuchtigkeit
i. die Tatsache, dass die Beförderung ein lebendes Tier betrifft

6.4 Sofern die MYPUP B.V. für eine Beschädigung bzw. den Verlust des Pakets haftbar ist, ist diese Haftung auf 25 % des entstandenen Schadens begrenzt, wobei ein Höchstwert von 100,– € pro Paket/Poststück gilt.

Artikel 7. Haftung des Abnehmers

7.1 Der Abnehmer haftet für Schäden, die sein Paket infolge eines zur Last zu legenden Mangels, der dem Abnehmer zur Last gelegt werden kann, an bei der MYPUP B.V. bzw. einem von ihr beauftragten Dritten beschäftigten Personen, an Betriebsmitteln der MYPUP B.V. bzw. von von ihr beauftragten Dritten oder an anderen Paketen verursacht hat. In letzterem Fall ist die Haftung auf die Beträge begrenzt, welche die MYPUP B.V. Dritten als Entschädigung zahlen muss.

7.2 Die MYPUP B.V. akzeptiert keine gefährlichen Güter bzw. verbotenen Waren und der Abnehmer garantiert, dass er diese Güter bzw. Waren nicht versendet bzw. im PUP-Paketfach bereitstellt. Wenn der Abnehmer gefährliche Güter bzw. verbotene Waren bei der MYPUP B.V. bereitstellt, schützt der Abnehmer die MYPUP B.V. und entschädigt sie für alle Ansprüche Dritter und für den Schaden, den die MYPUP B.V. im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter bzw. verbotener Waren erleidet. Das Vorige gilt ebenfalls für die von der MYPUP B.V. beauftragten Dritten.

7.3 Der Abnehmer erklärt sein Einverständnis dazu, dass es die ausschließliche Entscheidung der MYPUP B.V. ist, was sie mit den vom Abnehmer angebotenen gefährlichen Gütern bzw. verbotenen Waren macht.

 

Artikel 8. Verweigerung, aussetzung oder einstellung der beförderung

8.1 Die MYPUP B.V. kann die Beförderung von Paketen auf Verlangen ohne Angabe von Gründen verweigern, aussetzen oder einstellen, wenn

  • der Abnehmer die Bedingungen, welche die MYPUP B.V. für die Akzeptanz der Beförderung von Paketen gestellt hat (beispielsweise in Bezug auf: Bezahlung, Bereitstellungsort, Bereitstellung oder Angabe von Daten, Verpackung, Inhalt, Gewicht und Maße), nicht erfüllt

  • die Beförderung des Pakets eine Gefährdung von Personen oder Sachen darstellen kann; dies gilt in jedem Fall für die Beförderung von Waren, für die die Gesetze und Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter gelten

  • die Beförderung gesetzlich oder aufgrund behördlicher Vorschriften verboten ist oder der MYPUP B.V. Hinweise darauf vorliegen, dass die Beförderung gesetzes- oder vorschriftswidrig sein kann

  • der Abnehmer mit der Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen kraft eines anderen Vertrags mit der MYPUP B.V. im Verzug ist

  • die MYPUP B.V. einen anderen berechtigten Grund für die Verweigerung, Aussetzung oder Einstellung hat, wie z. B. Naturkatastrophen, Kriege oder bewaffnete Konflikte, Streiks usw., jedoch nicht darauf beschränkt

8.2 Im Falle der Verweigerung oder Einstellung der Beförderung eines Pakets versetzt die MYPUP B.V. den Abnehmer sofern möglich in die Lage, wieder in den Besitz des Pakets zu gelangen, womit der Vertrag zwischen den Vertragsparteien beendet wird. Die MYPUP B.V. kann Anspruch auf Bezahlung der für die Beförderung zu zahlenden Vergütung erheben, unbeschadet des Rechts der MYPUP B.V. auf Vergütung angefallener bzw. zusätzlicher Kosten.

 

Artikel 9. Bezahlung und beendung der dienstleistung der MyPup B.V.

9.1 Die Bezahlung der Paketkosten hat vor Anfang des Erhalts des zu versendenden Pakets durch die MYPUP B.V. zu erfolgen.

9.2 Wenn der Abnehmer der Zahlungsverpflichtung nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrags zwischen den Vertragsparteien nicht nachgekommen ist, spricht die MYPUP B.V. sich selbst das Recht zu, das Paket nicht im PUP-Paketfach abzuliefern oder das Paket an die angegebene Rücksendeadresse oder Antwortnummer zurückzusenden. Die MYPUP B.V. wird das Paket im Annahme‑ und Vertriebszentrum der MYPUP B.V. lagern.

9.3 Die MYPUP B.V. wird dem Abnehmer einmalig eine Mahnung zukommen lassen, in der dem Abnehmer eine angemessene Frist für die Bezahlung eingeräumt wird.

9.4 Wenn die Bezahlung auch nach Ablauf der in der Mahnung angesetzten Zahlungsfrist ausbleibt, wird die MYPUP B.V. die Forderung einem Inkassounternehmen übergeben. Alle berechtigterweise anfallenden Kosten für die außergerichtliche Eintreibung gehen zu Lasten des Abnehmers und werden ihm in Rechnung gestellt.

9.5 Die MYPUP B.V. hat das Recht, alle Forderungen, die sie an den Abnehmer hat, mit etwaigen Guthaben des Abnehmers bzw. Forderungen des Abnehmers an die MYPUP B.V. zu verrechnen.
 

Artikel 10. Inspektion / Wartung

10.1 Die MYPUP B.V. kann sich jederzeit freien Zugang zu einem PUP-Paketfach verschaffen, um dieses Fach zu reinigen, zu inspizieren, Reparaturen durchzuführen bzw. Reparaturen durch Dritte ausführen zu lassen. Dies gilt ebenfalls für Fälle, in denen die MYPUP B.V. ein reelles Interesse daran hat, das Paketfach zu öffnen bzw. das PUP-Paketfach durch andere öffnen zu lassen. Die MYPUP B.V. hat dabei das Recht, den zu dem Zeitpunkt im PUP-Paketfach vorhandenen Inhalt vorübergehend anderweitig unterzubringen.

 

Artikel 11. Änderungen an Pup-pakketfächern

11.1 Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, am PUP bzw. an PUP-Paketfächern irgendeine Änderung vorzunehmen, beispielsweise durch Aufkleber usw. Jegliche Kosten für die Beseitigung gehen zu Lasten des Abnehmers und werden ihm in Rechnung gestellt.


Artikel 12. Übergabe des Pup-pakketfachs

12.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, das Paketfach nach der Abholung des Pakets bzw. der Pakete leer, sauber und in gutem Zustand zu übergeben.

12.2 Wenn der Abnehmer beim Abholen seines Pakets bzw. seiner Pakete nicht für ihn bestimmte Pakete bzw. Waren in dem zugewiesenen PUP-Paketfach vorfindet, ist der Abnehmer verpflichtet, dies der MYPUP B.V. umgehend telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

 

Artikel 13. Anwendbares recht und streitigkeiten

13.1 Auf alle zwischen der MYPUP B.V. und dem Abnehmer zustande gekommenen Verträge bzw. sich daraus ergebende Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

13.2 Alle Streitfragen, die infolge des vorliegenden Vertrags oder sich daraus ergebender Verträge entstehen, werden ausschließlich beim zuständigen Gericht in Amsterdam anhängig gemacht, es sei denn, dies ist aufgrund anderslautender zwingender Rechtsvorschriften nicht möglich, beziehungsweise nach Wahl der MYPUP B.V. beim zuständigen Gericht im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

13.3 Die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit einer beliebigen Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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